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|  | | | | Allgemeines: | | | | | | | | | | | | Praktische Tipps: | | | | | | | | |
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|  | |  | | Rechtsberatung zum Thema "Gruppenfreistellungsverordnung" Das Thema "Gruppenfreistellungsverordnung" ist komplex und erfordert für eine zuverlässige Rechtsberatung die Konsultation eines Rechtsanwalts. Für eine Beratung zum Thema "Gruppenfreistellungsverordnung" bei einem Rechtsanwalt ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich. In der Regel wird Ihnen der Anwalt einen Kostenvoranschlag machen. Dies ist auch der Fall bei einer Online Rechtsberatung im Internet. Eine Rechtsberatung, auch zum Thema "Gruppenfreistellungsverordnung", kann und darf nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. In der Regel können Sie über das Internet eine Online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wobei Sie dabei auf die Beratung durch einen Anwalt oder einen Zusammenschluss mehrerer Anwälte zurückgreifen. Die dabei entstehenden Kosten richten sich wie auch bei einem persönlichen Beratungsgespräch nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Die obere Grenze für eine Erstberatung liegt dabei bei EUR 180,00.-. Eine Alternative dazu ist die telefonische Beratung über eine gebührenpflichtige Rufnummer. Der Bundesgerichtshof hat diese Form der Rechtsberatung in einem Urteil für zulässig erklärt.
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